Anwaltskanzlei Eisentraudt

Rechtsanwalt für Zivilrecht
in Kronach

Anwaltskanzlei Eisentraudt

Rechtsanwalt für Zivilrecht in Kronach

Kompetente Unterstützung in zivilrechtlichen Fragen

Als Rechtsanwalt unterstütze und berate ich meine Mandanten in zivilrechtlichen Fragen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch gehen wir dem Problem auf den Grund und Sie legen fest, was Sie in ihrem Fall erreichen möchten. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die ihren Interessen bestmöglich gerecht wird. Ich kümmere mich um alle weiteren Schritte und setze ihre Belange gerichtlich und außergerichtlich durch.

Falls eine Klage in Betracht kommt oder Sie verklagt wurden, vertrete ich Sie bundesweit vor allen Zivilgerichten. Dazu übernehme ich sämtlichen Schriftverkehr mit anderen Anwälten und den Gerichten. In der Gerichtsverhandlung setze ich ihre Rechte so gut wie möglich durch.

Während des gesamten Verfahrens behalten Sie das Heft in der Hand: Ich informiere Sie über alle wesentlichen Vorgänge und schlage ihnen die besten Lösungsmöglichkeiten vor. Als Auftraggeber entscheiden Sie dann, ob und wie Sie vorgehen möchten.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben,
können Sie mich anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular verwenden:

Kurz erklärt: Was versteht man unter Zivilrecht?

Das Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen. Weil es die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt, wird es auch Bürgerliches Recht genannt. Das Zivilrecht ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Im Kern dreht sich das Zivilrecht meistens um die Frage, ob man von einem anderen etwas verlangen kann. Dieses Recht bezeichnet man als Anspruch. Ob ein solches Recht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss der Anspruch wirksam entstehen, etwa durch einen Vertrag. Dieser Anspruch darf auch nicht erloschen sein, zum Beispiel durch Kündigung, Widerruf oder Rücktritt. Schließlich muss der Anspruch auch durchsetzbar sein. Dazu darf er vor allem noch nicht verjährt sein.

Recht haben und Recht bekommen sind aber bekanntlich zwei verschiedene Sachen. Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, muss der Anspruch unter Umständen vor Gericht durchgesetzt werden. Gerichtsverfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Gerne erkläre ich Ihnen die rechtlichen Einzelheiten ihres Falles bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zivilrecht

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Zivilrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Regelungen zu Verträgen, Schadensersatz, Eigentum, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und vielen weiteren Bereichen. Im Zivilrecht geht es in erster Linie um die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder anderen juristischen Personen.

Weil das Zivilrecht hauptsächlich die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (Bürgern) regelt, wird es auch bürgerliches Recht genannt. Entsprechend heißt das Hauptgesetz auch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Übrigens: Wussten Sie, dass das BGB bereits seit dem 01.01.1900 gilt?

Ein Zivilprozess läuft grundsätzlich wie folgt ab:

1. Klageerhebung: Der Kläger reicht beim zuständigen Gericht eine Klageschrift ein, in der er sein Anliegen und seine Forderungen darlegt.

2. Zustellung der Klage: Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu, der daraufhin eine Verteidigungschrift einreichen kann.

3. mündliche Verhandlung: In der mündlichen Verhandlung werden die Argumente beider Parteien angehört und Beweise vorgelegt.

4. Urteilsverkündung: Das Gericht fällt ein Urteil, in dem es über die Ansprüche der Parteien entscheidet.

Jeder kann sich vor einem Amtsgericht selbst wirksam vertreten. Das heißt, Sie brauchen vor dem Amtsgericht grundsätzlich keinen Anwalt. Jedoch kann ein Rechtsanwalt die Interessen des Klägers bzw. Beklagten wesentlich besser durchsetzen. Daher empfiehlt sich fast immer die Beauftragung eines Anwalts.

Vor dem Landgericht müssen sich Privatpersonen durch einen Anwalt vertreten lassen. Andernfalls sind ihre Anträge etc. unwirksam.

Die Kosten eines Zivilverfahrens können je nach Art des Verfahrens, Streitwert, Anwaltshonoraren, Gerichtskosten und anderen Faktoren variieren. Grundsätzlich müssen die Parteien ihre Kosten selbst tragen, es sei denn das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung. Siegt eine Partei über die andere, muss die unterlegene Partei meist alle Kosten tragen.

Zu den möglichen Kosten eines Zivilverfahrens gehören:

1. Gerichtskosten: Diese umfassen unter anderem Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Auslagen für Kopien und Zustellungen.

2. Anwaltskosten: Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, fallen Anwaltsgebühren an. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Streitwert und Umfang der Tätigkeit variieren.

3. Sachverständigenkosten: Wenn im Verfahren Sachverständige hinzugezogen werden müssen, entstehen Kosten für ihre Tätigkeit.

4. Reise- und Aufenthaltskosten: Wenn Sie oder Ihre Zeugen zu Verhandlungen reisen müssen, entstehen Reise- und Aufenthaltskosten.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle Kosten des Rechtsstreits für sie, d.h. sie müssen gar nichts zahlen. Voraussetzung ist die Erteilung einer Deckungszusage durch die Versicherung.

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