Ein Autofahrer wurde mit 1,32 Promille Alkohol im Blut erwischt. Er begründete seine Alkoholisierung mit dem Genuss von 8-9 Schnapspralinen, die er von Fremden bekommen hatte und vor der Fahrt verzehrte. Doch das Gericht glaubt ihm die Geschichte nicht. Denn ein Sachverständiger hat berechnet: Man müsste 132 Pralinen von der Sorte „Mon Chéri“ essen, um auf 1,32 Promille zu kommen. Und wenn man nur 8-9 Pralinen gegessen hat, müssten diese jeweils mehr als 20 ml hochprozentigen Alkohols enthalten haben, um den Promillewert des Angeklagten zu erreichen. Derart gigantische Schnapspralinen gibt es aber nicht. Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 29.08.2024, Az: 907 Cs 515 Js 19563/24 Das Wichtigste in Kürze Es ist