Inhalt dieses Beitrags
1. Arbeitsrecht
Mindestlohn steigt um 3,2 %
Ab Januar 2025 erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € brutto pro Stunde. Dies entspricht einer Erhöhung um 3,2 % bzw. um 41 Cent gegenüber dem Vorjahr. Für Arbeitgeber gilt weiterhin: Werden Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns beschäftigt, drohen massive Nachteile, wie z.B. Bußgelder, Lohnnachzahlungen sowie Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Neue Grenzen bei Minijob und Midijob
Mit der Erhöhung des Mindestlohns geht auch eine Anpassung der Minijob-Grenze von bislang 538 € auf 556 € einher. Die Midijob-Grenze wird zwischen 556,01 € und 2000 € brutto pro Monat liegen.
Formerleichterung bei Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge müssen künftig nicht mehr zwingend durch einen schriftlichen Nachweis festgehalten werden. Stattdessen genügt ab 2025 grundsätzlich ein Nachweis in Textform, also etwa durch eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Aber wie immer gibt es auch Ausnahmen: Teilzeitverträge und befristete Arbeitsverträge müssen weiterhin schriftlich geschlossen werden (vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG).
Mindestvergütung für Auszubildende steigt
Auszubildende können sich über eine Erhöhung der Mindestvergütung freuen. Ab 2025 müssen die folgenden Mindestvergütungen gezahlt werden:
- im 1. Lehrjahr: 682 € (statt bislang 649 €)
- im 2. Lehrjahr: 805 € (statt bislang 766 €)
- im 3. Lehrjahr: 921 € (statt bislang 876 €)
- im 4. Lehrjahr: 955 € (statt bislang 909 €)
2. Verkehrsrecht
Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge ab 1971
Bis zum 19.01.2025 mussten alle Führerscheine für die Jahrgänge 1971 oder später umgetauscht werden, sofern der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis 31.12.1998 versehen war. Hintergrund ist das Bestreben, die Führerscheine EU-weit einheitlich zu gestalten. Dadurch soll die Fälschungssicherheit deutlich erhöht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt auch nach dem Umtausch bestehen (also etwa Kfz, Lkw, Motorrad etc.).
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket wird ab Januar nun 58 € monatlich kosten. Wie es mit dem Deutschlandticket in Zukunft weitergehen wird, ist offen. Teile der Politik befürworten eine Fortsetzung, während insbesondere die Bundesländer Zweifel an der Finanzierbarkeit haben.
3. Verbraucherschutz
Verbot von Amalgam-Füllungen
Seit Januar 2025 dürfen Zahnärzte EU-weit keine Amalgam-Füllungen mehr für Zahnfüllungen verwenden. Das sog. Amalgam enthält gesundheits- und umweltschädliches Quecksilber. Stattdessen sollen andere Füllungen Verwendung finden, wie zum Beispiel Kunststoff-Füllungen.
Einheitliche Ladekabel in der EU
Ab 2025 gibt es in der EU nur noch USB-C-Ladekabel als Standard für Smartphones und Tablets. Ab 2026 sollen dann auch für Laptops einheitliche Ladekabel definiert werden.
Minderungs- und Kündigungsrecht bei schlechtem Internet
Liefert der Internetanschluss nicht die im Vertrag vereinbarte Bandbreite, dürfen Verbraucher ihre Rechnungen für den Internetzugang kürzen (mindern) oder sogar den Vertrag außerordentlich (fristlos) kündigen.
4. Gesundheit
Ab 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die neu eingeführte elektronische Patientenakte (abgekürzt ePA) zur Verfügung stellen. Anschließend geht es in ein zweistufiges Einführungsverfahren: Die ePA wird zunächst in verschiedenen Modellregionen getestet, bevor sie anschließend bundesweit verwendet wird.
5. Soziales
Renteneintrittsalter steigt auf 66 Jahre und vier Monate
Arbeitnehmer, die der sog. Rente mit 67 unterliegen, können 2025 mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen. Arbeitnehmer, für die die sog. Rente mit 63 gilt, können 2025 mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Wohngeld wird erhöht
Das Wohngeld steigt 2025 um durchschnittlich 15 % pro Monat, das entspricht etwa 30 € monatlich. Zwei Millionen (!) Haushalte beziehen Wohngeld. Haushalte, die bereits bisher Wohngeld bezogen haben, erhalten das erhöhte Wohngeld Plus ab 01.01.2025 automatisch.
Bürgergeld bleibt unverändert
Das sog. Bürgergeld bleibt 2025 in Bezug auf seine Höhe unverändert.
6. Post
Die Zustellung von Standard-Briefen darf künftig innerhalb von drei Tagen zugestellt werden. Bislang hatte die Post 80 % aller Briefe innerhalb von zwei Tagen zuzustellen. Aber die Post kann sich jetzt nicht nur mehr Zeit mit der Zustellung lassen; sie bekommt auch noch mehr Geld von den Bürgern. Denn das Porto für alle Briefarten steigt (ein Standardbrief etwa kostet nunmehr 0,95 € statt bislang 0,85 €). Pakete müssen ab 2025 am nächstgelegenen Ort abgegeben werden, falls sie nicht direkt zugestellt werden können. Außerdem müssen künftig alle Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 und 20 Kilogramm vor dem Versand gekennzeichnet werden. Dadurch sollen Paketzusteller überschwere Pakete gleich erkennen und entsprechend besser handhaben können.
Rechtsanwalt Simon Eisentraudt in Kronach
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